Geplante Einführung von Gebühren bei der Unterbringung geflüchteter Menschen
Die Stadt Mainz plant die Einführung von Nutzungsgebühren in Unterkünften für geflüchtete Menschen. Diese sollen in einer Satzung geregelt werden. In der Sitzung des Sozialausschusses am 25. Februar wurde die Beschlussvorlage der Verwaltung vorgestellt. Hierzu stellen sich noch einige Fragen.
- a) Wird die festgelegte Obergrenze von bis zu drei Monatsgebühren auch für Familien mit Kindern angewandt, d. h. wird auch für Kinder und minderjährige Personen die volle Nutzungsgebühr von 300 Euro berechnet?
b) Falls nein, wie wird die Gebühr für sie berechnet? - a) In welchem Zeitraum kann eine rückwirkende Nachzahlung gefordert werden?
b) Gibt es eine Begrenzung für die rückwirkende Erhebung der Gebühr? - a) Was passiert, wenn jemand die Gebühr nicht innerhalb der Frist von 2 Wochen begleichen kann?
b) Was passiert, wenn jemand die Gebühr gar nicht aufbringen kann?
c) Kann dies zur Beendigung der Unterbringung führen? - a) Sind Ausnahmen oder Ermäßigungen vorgesehen?
b) Falls ja: Wer entscheidet darüber, nach welchen Kriterien und wo sind diese festgehalten? - Wie wird sichergestellt, dass die Betroffenen über die Gebühren und mögliche Erstattungsmöglichkeiten informiert werden?
- a) Wie groß sind die Wohnräume in den Gemeinschaftsunterkünften, auf die die Gebühren erhoben werden?
Bitte nennen Sie minimale, maximale und durchschnittliche Wohnfläche pro Person.
b) Fallen auch Mehrbettzimmer darunter?
c) Wie hoch ist der Quadratmeterpreis für die Bewohner*innen auf Basis der aktuellen Belegung? Bitte nennen Sie den minimalen, maximalen und durchschnittlichen Wert.