Geplante Einführung von Gebühren bei der Unterbringung obdachloser Menschen

Carmen Mauerer

Die Stadt Mainz plant die Einführung von Nutzungsgebühren in Unterkünften für obdachlose Menschen. Diese sollen in einer Satzung geregelt werden. In der Sitzung des Sozialausschusses am 25. Februar wurde die Beschlussvorlage der Verwaltung vorgestellt. In der anschließenden Diskussion blieben viele Fragen offen. Ohne jedoch Antworten zu erhalten, ist eine Bewertung und Einschätzung der Beschlussvorlagen nicht möglich. Unsere Anfrage dient dazu, zumindest einen Teil der Fragen (erneut) stellen zu können.

  1. Werden alle Nutzer*innen der Unterkünfte verpflichtet, die Nutzungsgebühr zu zahlen?
  2. Wer soll die Nutzungsgebühr eintreiben?
  3. a) Wurden die Menschen, die die Nutzungsgebühr von den obdachlosen Menschen eintreiben sollen, mit in die Entwicklung der Satzung einbezogen?
    b) Wenn nein: Wieso nicht?
  4. a) Was ist mit den Menschen, die nicht in der Lage sind, die Nutzungsgebühr zu zahlen?
    b) Werden diese Menschen abgewiesen?
    c) (Wie) Müssen sie nachweisen, dass sie nicht in der Lage sind, die Nutzungsgebühr zu zahlen?
  5. a) Wer entscheidet über Ausnahmen?
    b) Wie sind die Kriterien für die Ausnahmen? Wo sind sie festgeschrieben?
    c) Sind die Ausnahmen limitiert?
  6. Wie erklären sich die unterschiedlichen Beträge der Nutzungsgebühr je nach Einrichtung?
  7. a) Welche Gründe sprechen für die Einführung der Nutzungsgebühr von 1,60 Euro für eine Notübernachtung?
    b) Wurde darüber diskutiert, diesen Betrag für Notübernachtungen nicht zu erheben?
    c) Mit welchem Ergebnis?
  8. a) Wurden betroffene Menschen, d.h. Nutzer*innen von Notunterkünften und anderen Einrichtungen, in die Entwicklung der Satzung einbezogen?
    b) Wenn nein: Wieso nicht?
  9. Für Plätze in mittel- und längerfristiger Unterbringung:
    Wie wurden die Gebühren berechnet?
  10. a) Wie wurde darüber entschieden, welche Einrichtungen in die Satzung aufgenommen werden?
    b) Wie wurden die Träger dieser Einrichtungen (Haus 6411, Nachtraum, Übergangsunterkunft und Unterkunft plus) in die Entwicklung dieser Satzung eingebunden?
  11. a) Wurden die Träger der anderen Einrichtungen (wie Thaddäusheim, Wendepunkt Egli-Haus oder a+G) in die Entwicklung eingebunden?
    b) Wenn ja: wie?
    c) Wenn nein: Warum nicht?
  12. a) Ist es so gedacht, dass Bürgergeld-Beziehende die Nutzungsgebühr selbst aus dem Regelsatz zahlen müssen?
    b) Wenn ja: Auf welcher (rechtlichen) Grundlage wurde das so entschieden?
  13. a) Wie werden die Nutzungsgebühren für die Nutzenden quittiert?
    b) Können die Bürgergeld-Beziehenden beim JobCenter einen Antrag auf Rückerstattung der Nutzungsgebühr stellen?
    c) Wenn ja: Welche weniger aufwändigen, bürokratie-ärmeren Möglichkeiten hat die Stadt, diese Gebühren (direkt) vom JobCenter zu erhalten?
  14. Werden die Nutzungsgebühren vor einer Übernachtung (d.h. bei Betreten der Einrichtung) oder nach einer bzw. mehreren Übernachtung (d.h. bei Verlassen der Einrichtung oder Auszug aus der Einrichtung) eingezogen?
  15. a) Sollen die Nutzungsgebühren in bar bezahlt werden?
    b) Wenn ja: wie gelangt dieses Geld an die Stadt Mainz?
  16. Weiß die Verwaltung, wie viel Arbeitszeit in den Einrichtungen durch die Erhebung, das „Eintreiben“ und die Verwaltung der Nutzungsgebühr gebunden wird?
  17. Falls zusätzliche Arbeitskräfte für die Verwaltung der Nutzungsgebühren in den Einrichtungen eingestellt werden müssen:
    a) Wer bezahlt diese?
    b) Mit welchem Personalaufwuchs wird gerechnet?
  18. Mit welchem zusätzlichen Personalbedarf rechnet die Verwaltung für sich selbst?
  19. Laut Beschlussvorlage geht die Verwaltung davon aus, dass durch die Nutzungsgebühren Mehreinnahmen generiert werden.
    a) Auf welcher Grundlage basiert diese Vermutung?
    b) Für wen werden diese Mehreinnahmen vermutet: Für die Stadt, die Träger oder in der Gesamtrechnung?
    20. Erwägt die Verwaltung angesichts der Fülle an offenen Fragen eine Vertagung der Entscheidung?

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