Gewalt gegen Frauen

Carmen Mauerer

Die Gewalt gegen Frauen hat auch in Rheinland-Pfalz in den vergangenen Jahren zugenommen (von 2018 bis 2023 alleine um 10 %, AZ 29.1.2025). Die Dunkelziffer ist hoch. Die Landesregierung hat im Januar d. J. einen Maßnahmenkatalog zum Schutz von Frauen vorgelegt, der 117 Maßnahmen auflistet, von denen eine den Ausbau von Plätzen in Frauenhäusern beinhaltet – dies ist auch eine der Forderungen der sogenannten Istanbul-Konvention, die seit 2014 in Kraft ist: Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der verbindliche Rechtsnormen gegen Gewalt an Frauen und häusliche Gewalt schafft. Auf seiner Grundlage sollen sie verhütet und bekämpft werden (Quelle: wikipedia). Auf Initiative des Ausschusses für Frauenfragen wurde für die Stadt Mainz 2023 eine Arbeitsgruppe gegründet, die sich mit der Umsetzung der Istanbul-Konvention auf kommunaler Ebene beschäftigt und Themenfelder herausarbeiten soll, in denen Handlungsbedarf besteht, Empfehlungen für Maßnahmen entwickeln und einen Entwurf zu einem Umsetzungskonzept erarbeiten soll. Dieses Umsetzungskonzept sollte bereits in 2024 vorgestellt werden und in den Gremienlauf gegeben werden (Drucksache Nr. 1372/2023).

Bis zur letzten Sitzung des Ausschusses für Frauenfragen im November 2024 lag kein entsprechender Entwurf vor. Ein für Dezember 2024 angedachter Workshop zur Istanbul-Konvention wurde mangels Interesse abgesagt (findet nun aber am 4.4. statt) und der für Anfang Februar 2025 angesetzte reguläre Ausschusstermin wurde ausgesetzt bzw. in den Juni 2025 verschoben. Aus der Niederschrift der Novembersitzung geht hervor, dass es Handlungsbedarf auf mehreren Ebenen gab.

 

Wir fragen daher an:
1. Wurde erneut ein Einzelbeschluss z.B. in der Höhe von 30.000 Euro für Projekte zur Umsetzung der Istanbul-Konvention für das Jahr 2025 beantragt und genehmigt?
2. In welcher Höhe sind Gelder für den Ausbau des Frauenhauses im Haushalt eingestellt? Geht die Verwaltung davon aus, dass diese Mittel ausreichend sind, um den Erfordernissen gemäß den Ausbau zu gestalten? Was beinhaltet der Ausbau (Erhöhung Platzzahlen, Modernisierung...)?
3. Wie ist die aktuelle Besetzung des Frauenbüros? Wurde eine Vollzeitstelle zur Umsetzung der Istanbul-Konvention eingerichtet und besetzt?
4. Könnte man ggf. einen früheren Sitzungstermin für den Ausschuss für Frauenfragen als Anfang Juni 2025 festlegen?

5. Wann ist mit der Präsentation eines Umsetzungskonzeptes zu rechnen?

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