Grundsteueraufkommen und Eigenfinanzierungsquote

Martin Malcherek

Sowohl die Grundsteuer als auch andere kommunale Steuern, Gebühren und
Abgaben können die Eigenfinanzierungsquote der Stadt Mainz erhöhen. Welchen
Anteil dies jeweils im Gesamthaushalt ausmacht, ist wenig transparent.
Auf eine Anfrage im Rechnungsprüfungsausschuss Ende 2024, wie hoch die
Einnahmen der Stadt getrennt nach Wohngrundstücken und Nichtwohngrundstücken
ausfallen, dahingehend beantwortet, dass die Finanzbehörden der Stadt keine Daten
über die Zuordnung der Grundstücke zur Verfügung stellten. Diese Daten aber
müssten nun vorliegen, da das Land inzwischen die Erhebung unterschiedlicher
Hebesätze ermöglicht hat.
Deshalb und davon ausgehend, dass die Kenntnis der Eigenfinanzierungsquote bei
defizitären Haushalten hilfreich sein könnte, fragen wir nach:
1 Wie hoch war das Grundsteueraufkommen B der Stadt Mainz getrennt nach
Wohngrundstücken und Nichtwohngrundstücken im Jahr 2024 (d.h. vor der
Grundsteuer-Reform)?
2 Wie hoch wurde das Grundsteueraufkommen B der Stadt Mainz getrennt nach
Wohngrundstücken und Nichtwohngrundstücken im Haushaltsentwurf 2025
erwartet mit dem ursprünglich geplanten einheitlichen Hebesatz von 480
Punkten?
3 Wie hoch wird das Grundsteueraufkommen B der Stadt Mainz getrennt nach
Wohngrundstücken und Nichtwohngrundstücken im Haushaltsentwurf 2025
erwartet mit den jetzt geplanten unterschiedlichen Hebesätzen von 480 / 720
Punkten?
4 Wie hoch ist die „Eigenfinanzierungsquote“ (kommunale
Steuern/Gebühren/Abgaben: ordentliche Erträge) der Stadt Mainz im
Haushaltsplan 2025?
5 Kann diese Quote auch für die letzten 5 Jahre genannt werden?
6 Kann diese Quote künftig in die Jahresabschlüsse und Haushaltpläne der
Stadt Mainz aufgenommen werden, z.B. im Abschnitt „Kennzahlen"?

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