Jobcenter – Inkasso bei Minderjährigen?
Es kommt immer wieder vor, dass Bürgergeld-Empfangende Teile ihrer erhaltenen Leistungen zurückzahlen müssen. Die Gründe dafür können unterschiedlich sein, beispielsweise der Beginn einer neuen Arbeit oder zusätzliches Einkommen durch geleistete Überstunden, wodurch das tatsächliche Einkommen höher ausfällt, als vom Jobcenter ursprünglich berechnet.
Diese Rückforderungen betreffen oft die gesamte Bedarfsgemeinschaft, sodass von jedem einzelnen Mitglied einer Familie Beträge eingefordert werden. Dadurch sind auch Minderjährige mit Schulden beim Jobcenter belastet. Bis Ende 2022 zog die zentrale Inkassostelle der Jobcenter die Schulden zunächst über die Eltern ein und richtete ihre Forderungen erst nach Erreichen der Volljährigkeit direkt an die jungen Erwachsenen. Weigerten sich diese freiwillig zu zahlen, konnten bei vorhandenen Vermögenswerten Maßnahmen wie Kontopfändungen oder der Einsatz von Gerichtsvollzieher*innen erfolgen.
Anfang 2023 hat sich dies geändert: Volljährige müssen Rückzahlungen nur dann leisten, wenn ihr Vermögen 15.000 Euro übersteigt. Ein Bericht der Frankfurter Rundschau von Juli 2024 legt jedoch nahe, dass bereits Minderjährige unter Druck gesetzt werden Rückzahlungen zu tätigen, da die 15.000-Euro-Regel nur für Volljährige gilt und die zentrale Inkassostelle des Jobcenters nicht mehr bis zur Volljährigkeit wartet.
1. Wie viele (Rück-)forderungsbescheide zu ALG-II-Leistungen wurden in den Jahren 2022 bis 2024 vom Mainzer Jobcenter ausgestellt? (Bitte nach Jahren sowie nach gesamter und durchschnittlicher Höhe pro Rückforderung aufschlüsseln.)
2. Wie viele dieser (Rück-)forderungsbescheide betrafen Minderjährige bzw. Kinder und Jugendliche in den Jahren für 2022 bis 2024? (Bitte nach Jahren sowie nach gesamter und durchschnittlicher Höhe pro Rückforderung aufschlüsseln.)