Schritte gegen Scheinselbstständigkeit nach dem Herrenberg-Urteil
Das sogenannte Herrenberg-Urteil hat die Musikschullandschaft umgepflügt. Jahrzehnte war der Einsatz von Honorarkräften an Musikschulen Praxis. Ein Zustand, der bereits lange kritisiert und dessen Rechtmäßigkeit angezweifelt wurde. Die Forderung der Beschäftigten und ihrer Gewerkschaft ver.di: flächendeckende, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung von Musikschullehrkräften und eine entsprechende Finanzierung durch Kommunen und Länder. Das Bundessozialgericht stellte 2022 im sogenannten Herrenberg-Urteil fest, dass – mangels unternehmerischer Freiheit einerseits und der Eingliederung in den Betrieb andererseits – echte Selbstständigkeit an einer Musikschule kaum herzustellen sei. Zwar bezog sich dieses Urteil auf einen Einzelfall, doch die Argumentation des Gerichts ist grundlegend und hat einige Reaktionen hervorgerufen.
So fand Mitte Juni 2023 ein Fachgespräch über den Erwerbsstatus von Lehrkräften im Bundesministerium für Arbeit und Soziales statt. Bei diesem Fachgespräch stellte die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) aktualisierte Kriterien vor, die für eine unternehmerische Tätigkeit sprechen: „Entscheidend ist, dass die Tätigkeit nicht durch Weisungsgebundenheit und Einbindung in fremde Arbeitsorganisation geprägt ist, sondern durch Weisungs- sowie unternehmerische Freiheiten, Chancen und Risiken.“
Auch beim Peter-Cornelius-Konservatorium in Mainz arbeiteten Lehrkräfte als Honorarkräfte. Die Ausgestaltung dieser Beschäftigungsverhältnisse muss als Folge des Herrenbergurteils auf die Probe gestellt werden.
- Über 40 Honorarkräften am PCK soll in den vergangenen Monaten ein veränderter Honorarvertrag vorgelegt worden sein. Wie stellt die Stadtverwaltung sicher, dass eine Scheinselbstständigkeit in Zukunft ausgeschlossen ist?
- Wie möchte die Stadt Mainz Rechtssicherheit erlangen, um mögliche Klagen auf Festanstellung und die damit einhergehenden juristischen Kosten zu minimieren?
- Um wie viele Vollzeitäquivalente (FTE) handelt es sich beim PCK, die sozialversicherungspflichtig beschäftigt werden müssten?
- Was sind die nächsten Schritte, um mögliche Stellenpläne anzupassen?
- Kann es hierzu tarifpolitisch begleitete Übergangsfristen geben?