Stand der Vorbereitungen zur Umsetzung des Ganztagsförderungsgesetzes GaFöG
Mit Schuljahresbeginn 2026/2027 muss für alle ersten Klassen das sogenannte Ganztagsförderungsgesetz GaFöG des umgesetzt sein. Für die Kinder der Klassenstufen 2-4 erfolgt die Umsetzung in den Jahren darauf. Der Zeitplan ist vorgegeben und sehr eng. Auch in Mainz laufen daher die Planungen und Vorbereitungen der Umsetzung durch die Verwaltung und in den Gremien und werden immer konkreter. Jedoch sind noch viele Fragen bezüglich der Umsetzung offen.
1 Wie viele Stellen bzw. VZÄ gibt es derzeit in der Ganztagsbetreuung?
2 Bei welchen Trägern sind diese Stellen je angesiedelt und welche arbeitsrechtlichen Konditionen gelten jeweils (Tarifvertrag, Dauer und Art der Beschäftigungsverhältnisse usw.)?
3 Wie plant die Stadtverwaltung diese bestehenden Beschäftigungsverhältnisse bei der zukünftigen Ausgestaltung des GaFöG zu berücksichtigen?
4 Welche konkreten Pläne gibt es für die Weitergabe von Kosten bei der Ausgestaltung der Umsetzung des GaFöG an die Eltern?
5 Wie soll das Ausschreibungsverfahren ablaufen? Wird gewährleistet, dass in der Ausschreibung inhaltlich der Sozialraumbezug gewährleistet und die Erkenntnisse der Sozialraumanalyse je nach Standort der Grundschule berücksichtigt werden?
6 Inwieweit werden die Eltern von voraussichtlich betroffenen Kindern über den Fortschritt der Konzipierung bzw. Umsetzung informiert?