Zum Hauptinhalt springen

Tanzverbot aufheben – Trennung von Staat und Kirche durchsetzen

An Ostern ist es wieder soweit: Auch in Rheinland-Pfalz greift das Landesgesetz über Schutz für Sonn- und Feiertage und verbietet Tanzveranstaltungen zwischen Gründonnerstag und Ostersonntag. Unabhängig von Konfession darf in diesem Zeitrahmen keine Tanzveranstaltung durchgeführt werden. Dies kommentiert die stellv. Vorsitzende von DIE LINKE Mainz/Mainz-Bingen Carlotta Stahl

„Staat und Kirche gehören getrennt. Diese Grundregel unserer säkularen Demokratie sollte auch an christlichen Feiertagen gelten. Wer den Karfreitag ruhig und still begehen möchte, wird durch Tanzveranstaltungen nicht davon abgehalten. Andersherum wird eine Vorstellung zum Umgang mit Leid und Trauer durch den Staat vorgeschrieben; eine solche Bevormundung ist nicht hinnehmbar. Die Gesetzte müssen mit den Bedürfnissen der Menschen korrespondieren und nicht andersherum. Mit GRÜNEN und FDP sind zwei Parteien in Rheinland-Pfalz an der Regierung beteiligt, die sich gern Bürgerrechte auf die Fahne schreiben. Ihre Tatenlosigkeit beim Thema Tanzverbot straft ihre Beteuerungen allerdings Lügen. Wir fordern ein Ende des Tanzverbotes. Wer still und leise die Ostertage begehen möchte, soll und muss dies tun dürfen – aber nicht auf Kosten derjenigen, die sich die Gestaltungen der Ostertage selbst überlassen wollen“

 

DIE LINKE Mainz/Mainz-Bingen fordert:

Eine konsequente Trennung von Staat und Kirche Lasst die Leute Ostern so gestalten, wie es am besten zu ihnen passt:

  • § 8 „Verbot von Tanzveranstaltungen“ des Landesgesetzes über den Schutz der Sonn- und Feiertage muss ersatzlos gestrichen werden.

Pressekontakt

Für Anfragen erreichen Sie unser Presseteam unter presse@dielinke-mz.de