Bedarfsorientierung bei den Kita-Öffnungszeiten stärken!

Carmen Mauerer

Die Stadt Mainz hat ein Konzept zur sogenannten Bedarfsorientierung bei Kita-Öffnungszeiten vorgelegt. Um dem Anspruch, die Umsetzung führe keinesfalls zur Verschlechterung des Angebots, gerecht zu werden, braucht es flankierende Maßnahmen.

Deshalb beantragen wir:
Der Stadtrat möge beschließen:
1 In die Evaluierung des Konzepts in der Umsetzungsphase werden die Eltern und Eltern-
ausschüsse aktiv mit einbezogen.
2 Den Eltern und dem pädagogischen Personal wird die Möglichkeit gegeben, Einschät-
zungen, Kritik und Hinweise im Rahmen der Evaluierung auch anonym abzugeben.
3 Der besondere Betreuungsbedarf von U3-Kindern wird bei der Planung und Umsetzung
von Maßnahmen, der Aufstellung von Qualitätskriterien und in der Evaluierung gesondert
berücksichtigt und dargelegt.
4 In die Evaluierung mitaufgenommen werden getrennt voneinander die Frage, wann es a)
zu verkürzten Öffnungszeiten und in welchem Umfang kommt und b) wann und je für wel-
chen Zeitraum es zur Zusammenlegung von Gruppen kommt und wie viele Kinder in die-
sen Zeiten von wie viel Fachpersonal betreut wird.

5 Sobald es zu einer Zusammenlegung von Gruppen und/oder einer Verkürzung der Öff-
nungszeiten kommt, wird die zuständige Stelle in der städtischen Verwaltung durch die
Kita darüber informiert. Diese Daten werden erfasst und fließen kontinuierlich in die Evalu-
ierung ein.
6 Zeigt sich im Laufe oder nach Abschluss der Evaluierung, dass die ergriffenen Maß-
nahmen zu Verschlechterungen in der Betreuung oder zur Erhöhung der Belastung für das
Personal oder die Eltern führen, werden diese Maßnahmen an der jeweiligen Kita zurück-
genommen.
7 Bis zu einer Änderung der jeweiligen Betriebserlaubnis an den Kitas sieht sie Verwaltung
davon ab, den Eltern neue Verträge vorzulegen, die eine Reduzierung der Öffnungszeiten
beinhalten.
8 Die Stadt Mainz setzt sich beim Land dafür ein, dass in die Planungen der Personalaus-
stattung für Kitas gemäß § 21 KitaG Fortbildungstage, Ausfalltage wegen Urlaub, Beschäf-
tigungsverbot, Krankheit u.ä. miteingeplant und hierfür personelle Puffer geschaffen wer-
den.
9 Die Verwaltung der Stadt Mainz wird gebeten zu prüfen, inwiefern es im Rahmen des
§ 21 KitaG des Landes oder auch darüber hinaus möglich ist, einen städtischen Schlüssel
für die Personalausstattung an Kitas zu entwickeln, der über den bisherigen Personal-
schlüssel hinausgeht.
10 Dem Stadtrat ist laufend zu berichten.

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