Haushaltsbegleitantrag Vergnügungssteuer

Carmen Mauerer

Im Haushaltsentwurf geplant ist eine Erhöhung der Vergnügungssteuer von 20 auf 25%
bezogen auf Spielhallen, Spielcasinos und Glücksspielautomaten. Glücksspiel kann süch-
tig machen – darauf wird immer wieder hingewiesen. Spielsucht hat häufig schwerwiegen-
de Konsequenzen für die Betroffenen und deren Angehörige, weil sie meist mit Verschul-
dung einhergeht. Spielsucht ist nicht so im öffentlichen Bewusstsein wie die stofflichen
Süchte. Gleichzeitig ist die Gefährdung extrem hoch, weil überall zum Zocken und Spielen
animiert wird und beispielsweise Sportwetten massiv beworben werden. Allein die pau-
schale Warnung davor, dass Spielen und Wetten süchtig machen kann, hat lediglich ap-
pellierenden Charakter. Suchtberatungsstellen bieten Unterstützung und Therapiemög-
lichkeiten auch für Spielsüchtige an. Zusätzlich dazu aber ist Suchtprävention v.a. bereits
für Kinder und Jugendliche entscheidend, um frühzeitig auf die Gefahren von Zocken und
Wetten hinzuweisen und adäquates Spielverhalten zu lernen.


Der Stadtrat möge beschließen, dass den Mainzer Suchtberatungsstellen für ihre präventive
Arbeit gegen Spielsucht sowie für die Unterstützung und Therapieangebote bereits an
Spielsucht erkrankter Menschen die städtischen Mittel in der Höhe der zu erwartenden
Mehreinnahmen durch die Erhöhung der Vergnügungssteuer ab 2025 aufgestockt werden.
Dem Stadtrat ist zu berichten.

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