Satzung der Landeshauptstadt Mainz über die Nutzung der städtischen Unterkünfte für die Unterbringung obdachloser Menschen - Änderungsantrag
Im Sozialausschuss am 25.2.2025, in dem erstmalig und einmalig öffentlich über die o.g. Satzung beraten wurde, sowie in der Beantwortung der Anfrage 0551/2025 sind Fragen offengeblieben. Die Einführung der darin enthaltenen Nutzungsgebühr konnte im Vorfeld aus unserer Sicht nicht ausreichend debattiert werden, was eine politische Einschätzung schwierig macht. Deshalb ist es notwendig, den Entwurf für die Satzung gemeinsam mit den Fachleuten (z.B. Betreiber der Unterkünfte, soziale Träger aus dem Bereich der Arbeit mit obdachlosen Menschen, Betroffene selbst) inhaltlich zu überarbeiten sowie die Vorlage auf ihre Praxistauglichkeit hin zu überprüfen.
Wir beantragen:
Die Beschlussvorlage wird geändert in:
Der Stadtrat beschließt, dass die Satzung der Landeshauptstadt Mainz über die Nutzung der städtischen Unterkünfte für die Unterbringung obdachloser Menscheneinschließlich der Regelung zu den Nutzungsgebühren auf Basis des vorliegendes Entwurfs neu erarbeitet wird. Hierfür wird sich die Stadtverwaltung mit den Betreibern und Trägern der Unterkünfte sowie mit Fachleuten in der Arbeit mit wohnungslosen Menschen ausgiebig austauschen. Der neue Entwurf wird dem Sozialausschuss zur Diskussion vorgelegt.
