Vergnügungssteuer: Mehreinnahmen für Suchtprävention einsetzen

Carmen Mauerer

Der Stadtrat hat den neuen Haushalt für 2025 mehrheitlich beschlossen. Darin enthalten ist eine Erhöhung der Vergnügungssteuer bezogen auf Spielhallen, Spielcasinos und Glücksspielautomaten. Glücksspiel kann süchtig machen – darauf wird immer wieder hingewiesen. Spielsucht hat häufig schwerwiegende Konsequenzen für die Betroffenen und deren Angehörige, weil sie meist mit Verschuldung einhergeht. Spielsucht ist nicht so im öffentlichen Bewusstsein wie die stofflichen Süchte. Gleichzeitig ist die Gefährdung extrem hoch, weil überall zum Zocken und Spielen animiert wird und beispielsweise Sportwetten massiv beworben werden. Allein die pauschale Warnung davor, dass Spielen und Wetten süchtig machen kann, hat lediglich appellierenden Charakter. Suchtberatungsstellen bieten Unterstützung und Therapiemöglichkeiten auch für Spielsüchtige an. Zusätzlich dazu aber ist Suchtprävention v.a. bereits für Kinder und Jugendliche entscheidend, um frühzeitig auf die Gefahren von Zocken und Wetten hinzuweisen und adäquates Spielverhalten zu lernen.

Wir beantragen:

Der Stadtrat möge beschließen, dass den Mainzer Suchtberatungsstellen für ihre präventive Arbeit gegen Spielsucht sowie für die Unterstützung und Therapieangebote bereits an Spielsucht erkrankter Menschen die städtischen Mittel in der Höhe der zu erwartenden Mehreinnahmen durch die Erhöhung der Vergnügungssteuer ab 2025 aufgestockt werden. Dem Stadtrat ist zu berichten.

https://bi.mainz.de/vo0050.php?__kvonr=35753