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Die Linke ist die einzige der im Bundestag vertretenen Parteien, die keine Großspenden von Konzernen, Banken, Versicherungen und Lobbyisten annimmt! Das macht uns unabhängig vom Einfluss Dritter. Wir sind nicht käuflich.
Unsere wichtigste Einnahmequelle sind unsere Mitgliedsbeiträge. Für Spenden von Genoss:innen und Sympathisant:innen sind wir aber dankbar.
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Die Linke Mainz
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Steuerliche Abzugsfähigkeit von Parteispenden
Nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) sind Zuwendungen von natürlichen Personen (Spenden, Mandatsträger- und Mitgliedsbeiträge) an politische Parteien wie folgt steuerlich abzugfähig:
- Zuwendungen bis zu einer Höhe von 1.650,00 Euro, bei zusammen veranlagten Ehegatten 3.300,00 Euro jährlich, werden nach dem EStG § 34g berücksichtigt, indem 50 Prozent des zugewendeten Betrages, d.h. max. 825,00 Euro bzw. 1.650,00 Euro, von der Steuerschuld abgezogen werden.
- Außerdem sind Zuwendungen an politische Parteien bis zu einer Höhe von 1.650,00 Euro bzw. 3.300,00 Euro nach dem EStG § 10 Absatz 2 steuerlich abzugsfähig. Sie können als Sonderausgaben geltend gemacht werden, wenn für sie nicht eine Steuerermäßigung nach § 34g gewährt worden ist.