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Keine Ausgangssperre für Wohnungslose
Offenbar wurde ein wohnungsloser Mann am Osterwochenende nach Eintritt der Ausgangssperre ab 21 Uhr am Rheinufer vom Vollzugsdienst des Mainzer Ordnungsamtes angetroffen und mit 50€ Strafe belegt, da er gegen die Ausgangssperre verstoßen habe. Dies kommentiert Tupac Orellana, Fraktionsvorsitzender DIE LINKE im Mainzer Stadtrat.
Offenbar wurde ein wohnungsloser Mann am Osterwochenende nach Eintritt der Ausgangssperre ab 21 Uhr am Rheinufer vom Vollzugsdienst des Mainzer Ordnungsamtes angetroffen und mit 50€ Strafe belegt, da er gegen die Ausgangssperre verstoßen habe. Dies kommentiert Tupac Orellana, Fraktionsvorsitzender DIE LINKE im Mainzer Stadtrat.
„Es ist beschämend, dass die Landeshauptstadt in Verbindung mit Obdachlosigkeit am laufenden Band Negativschlagzeilen produziert. Der neueste Fall eine Wohnungslosen, der 50 Euro Strafe zahlen soll, weil er sich nicht in einer Wohnung befand, die er offensichtlich nicht hat, ist besonders erniedrigend.
Noch am 30. März, zwei Tage vor Verhängung der Ausgangssperre, gab es eine Telefonkonferenz zwischen Oberbürgermeister Ebling (SPD) und den Fraktionsvorsitzenden der im Mainzer Stadtrat vertretenen Fraktionen. OB Ebling stellte dort die Maßnahmen vor, die aufgrund der anhaltend hohen Inzidenzwerte in Mainz durchgesetzt werden sollten – auch die Ausgangssperre ab 21 Uhr. Dort wurde genau der Fall angesprochen, der jetzt eintrat: Was passiert mit wohnungslosen Menschen, die sich nicht an die Ausgangssperre halten können? Obwohl die Stadtverwaltung rechtzeitig über diese Problematik informiert gewesen ist, hat ein wohnungsloser Mensch jetzt eine völlig überzogene Strafe erhalten. Ob der Oberbürgermeister und die Ordnungsdezernentin Manuela Matz (CDU) dabei nicht richtig kommuniziert haben, ist unerheblich. Die Stadt ist bis heute ein Konzept zur pandemiegerechten Unterbringung von Wohnungslosen schuldig geblieben, obwohl der Stadtrat genau dies im Sommer letzten Jahres beschlossen hatte.
Sollten sich der Fall bestätigen, erwarte ich von Oberbürgermeister Ebling und Ordnungsdezernentin Matz, dass die Strafe aufgehoben, sich bei dem Mann entschuldigt und eine angemessene Unterkunft gefunden wird. Wohnungslosen Menschen müssen von der Ausgangssperre ausgenommen sein. Darüber hinaus muss die Stadt endlich ein Konzept zur pandemiegerechten Unterbringung von Wohnungslosen vorlegen. Die aktuelle Vorgehensweise ist Flickschusterei auf Kosten der Wohnungslosen.“
Die Stadtratsfraktion DIE LINKE Mainz fordert eine Aufhebung der Ausgangssperre für Wohnungslose. Außerdem muss ihre Unterbringung gewährleistet werden, beispielsweise mit der Anmietung von Hotelräumen, wie im vergangenen Jahr geschehen. Dem betroffenen Mann muss die Strafe erlassen und eine Entschuldigung entgegengebracht werden.
