Kreisarbeitsgemeinschaften (KAGs)
Thematische Ausrichtung
Laut § 3 unserer Satzung können nicht nur Ortsverbände für lokale Belange gegründet werden; es gibt auch die Möglichkeit, sich formal zu Kreisarbeitsgemeinschaften nach Interessen zusammenzufinden. Dazu reichen schon fünf engagierte Mitglieder. Die Arbeit einer Kreisarbeitsgemeinschaft muss sich jedoch nicht allein auf Parteimitglieder beschränken.
Neben dem Engagement ist die Verwirklichung von Basisdemokratie sehr wichtig; d h., dass die Sprecher*innen alle zwei Jahre neu gewählt werden sollten. Außderdem muss bei der Selbstorganisation auf eine Mindestbeteiligungsquote von 50 % Frauen in Machtpositionen geachtet werden.