Linksfraktion kritisiert erneute Belastung für Familien
Elternbeiträge für Ganztagsförderung an Grundschulen sind unsozial
Der Stadtrat entscheidet am 4.2.2026 über die Elternbeiträge, die ab dem Schuljahr 2026/2027 für eine Ganztagsförderung zu zahlen sind.
Die Einführung des Ganztagsförderungsgesetzes an Grundschulen wird schrittweise umgesetzt – im kommenden Schuljahr für die 1. Klassen – und soll bis 2029 alle Klassen der Grundschulen umfassen. Das GaFöG ist ein Bundesgesetz, den Rahmen der Ausgestaltung legen die Länder fest.
„Die Eltern sind nicht gefragt worden, ob sie dieses Gesetz möchten oder nicht. Andererseits haben sie keine Wahl – und werden doch zur Kasse gebeten,“ moniert Tupac Orellana die jetzt geplante Festsetzung der Kosten, die auf die Eltern zukommen.
In Mainz wird zwischen Ganztagsschulen in Angebotsform (insgesamt 9 Schulen) und der sogenannten Betreuenden Grundschule (insgesamt 10 Schulen) unterschieden. Für erstere fallen keine Kosten für die Ganztagsförderung an (mit Ausnahme des Freitags, für den 50 Euro im Monat zu zahlen sind), für letztere allerdings schon. Je nach Nettoeinkommen werden pro Kind zwischen 10 und 350 Euro im Monat fällig. Hinzu kommen die Kosten für ein Mittagessen.
„Das ist eine enorme finanzielle Belastung bei insgesamt drastisch gestiegenen Kosten für Miete und Lebensunterhalt!“ Tupac Orellana macht darauf aufmerksam, dass die Familien gezwungen sind, diese Kosten zu zahlen, weil ja keine Wahlmöglichkeit besteht. „Die Entscheidung, ob ein Kind an einer Ganztagsschule oder an einer Halbtagsschule/Betreuenden Grundschule aufgenommen wird, liegt doch nur zu einem Bruchteil in der Hand der Eltern!“
Zwar erkenne er an, dass die Staffelung der Kosten und die Möglichkeit, die Übernahme beim Amt zu beantragen, eine gewisse soziale Abfederung darstelle. Jedoch verweist er auf Städte wie Berlin (https://familienportal.berlin.de/artikel/ganztagsbetreuung-fuer-berliner-grundschulkinder#c1349), wo es trotz miserabler Haushaltslage stets möglich war und ist, sowohl die Ganztagsförderung bis einschließlich der 3. Klasse und das Schulessen kostenfrei für die Familien zu halten. Ab der 4. Klasse fallen auch dort Kosten an, die aber im Vergleich zu den Beitragssätzen in Mainz sehr gering ausfallen.
„Das Ganztagsförderungsgesetz ist ein weiterer Beweis dafür, dass Bund und Land Entscheidungen treffen, mit deren Umsetzung die Städte und Kommunen dann weitgehend allein gelassen werden und zusehen müssen, wie sie das Kostenproblem lösen. In Mainz heißt das wie so oft: die Bürger*innen werden zur Kasse gebeten!“
Die Linksfraktion wird der Beschlussvorlage nicht zustimmen.
