Zum Hauptinhalt springen

Auswertbarkeit rassistischer Vorfälle und Diskriminierung aufgrund religiöser Zugehörigkeit (Die Linke)

Carmen Mauerer

Für die Stadtratssitzung am 4.2.2026 hatte die Linksfraktion die Anfrage „Rassistische und

antimuslimische Vorfälle bei der Stadt Mainz“ (Vorlage 0195/2026) eingebracht. Aus der

Antwort der Verwaltung geht hervor, dass es bisher keine geregelte oder statistische Er-

fassung der Daten gibt. Es konnte keine genaue Angabe zur Anzahl der Vorfälle gemacht

werden: „Vereinzelt sind solche Vorfälle bekannt, der geschätzte Umfang bewegt sich im

einstelligen Bereich. Eine statistische Erhebung ist nicht vorhanden und die Anzahl der

Fälle kann nicht erhoben werden.“. Begründet wird dies damit, dass es sich jeweils um

personenbezogene Daten handle, die schützenswert seien. Dies gelte insbesondere auch

bezogen auf die personellen Maßnahmen, die sich aus diesen Vergehen ergeben würden.

So fallen beispielsweise personelle Maßnahmen aufgrund rassistischen Verhaltens unter

die Rubrik „Leistungsstörung“, in der viele weitere Anlässe subsumiert sind: „Eine Erhe-

bung der Gründe für die auftretenden Leistungsstörungen erfolgt nicht.“

So aber könnte der Eindruck entstehen, dass die Stadt Mainz kein Interesse hat, den tat-

sächlichen Umfang und die Anzahl der Fälle zu kennen. Ebenfalls nicht erfasst wird offen-

sichtlich die Art des Vorfalls oder diesbezügliche Meldungen, die vorliegen aber nicht wei-

terverfolgt werden.

Die mündliche Nachfrage der Linksfraktion in der Stadtratssitzung selbst beinhaltete die

Frage, ob die Verwaltung und in diesem Falle der oberste Dienstherr die Möglichkeit se-

hen würde, zukünftig diese Daten umfänglicher zu erfassen. Die Antwort enthielt die Zu-

sage, dies wohlwollend zu prüfen.

1 Welche konkreten Schritte wurden seither unternommen um eine Erfassung rassistischer Vorfälle und Diskriminierung aufgrund religiöser Zugehörigkeit zu verbessern?
2 Welche Daten werden erfasst?
3 Werden auch Meldungen erfasst, die hausintern nicht weiter verfolgt werden?
4 Lässt sich mittlerweile unter den „Leistungsstörungen“ eine Differenzierung nach Art der „Störung“ finden und welche Kategorien werden dort erfasst?
5 Haben sich seit der Anfrage im Februar 2026 interne Verfahrensweisen oder Handlungsanweisungen verändert? Wenn ja: wie genau? Wenn nein: warum nicht?

bi.mainz.de/vo0050.php

Zurück zum Kopf der Seite