Ersatzvornahmen

Martin Malcherek

Der Presse war zu entnehmen, dass die Stadt Mainz im Falle des „Skandalhauses“ Augustinerstraße 22 nun per Ersatzvornahme die Sanierung des Gebäudes durchsetzen wird – beginnend mit der Fassade. Seit mehr als 12 Jahren tut sich nichts an bzw. in dem Gebäude. Neben Leerstand bedeutet dies v.a. auch Verfall der Bausubstanz und damit einhergehend mehr Bedarf an Sanierung und Steigerung der Kosten. Die Baudezernentin wird zitiert: „Nachdem das Bauamt in den vergangenen Jahren alle milderen Mittel ausgeschöpft hat, waren nach nahezu 13 Jahren nun die rechtlichen Voraussetzungen für die Anwendung der Ersatzvornahme gegeben“. Wenn hier von milden Mitteln gesprochen wird, so ist zu vermuten, dass es auch härtere Mittel gibt, die in solchen Fällen angewandt werden können. Im Stadtbild von Mainz gibt es weitere Objekte, bei denen seit Jahren einerseits Leerstand zu beklagen ist, andererseits die Gebäude zusehends verfallen.

Wir fragen an: 

1 Welche weiteren Instrumente bis hin zur Enteignung von Hauseigentümer*innen sieht die Stadt als Möglichkeit zur Durchsetzung des allgemeinen Interesses am Erhalt bzw. der Schaffung von (günstigem) Wohnraum? Welche dieser Instrumente werden in Mainz angewandt, welche nicht? Warum?

2 Wenn eine Ersatzvornahme erst nach mehr als 12 Jahren erfolgen kann, wie waren die erwähnten „milderen Mittel“, die die Verwaltung angewandt hat? Zu welchem Zeitpunkt wurde die Verwaltung erstmals aktiv und was löste diesen ersten Schritt aus?

3 Wäre es möglich gewesen, bereits früher Maßnahmen zu ergreifen? Wenn ja: welche Gründe waren für die Verzögerung ausschlaggebend?

4 Gibt es weitere Objekte in Mainz, bei denen die Verwaltung Schritte eingeleitet hat, um eine Ersatzvornahme oder ähnliches vorzubereiten? Wie viele Objekte sind dies genau und wie lange laufen jeweils die Verfahren?

5 Gibt es Bestrebungen, auch im Falle der Kurfürstenstraße/Nackstraße und der Neubrunnenstraße (City Hotel) tätig zu werden?

6 Sind aus Sicht der Verwaltung die personellen Ressourcen ausreichend, um in allen Fällen, bei denen es wünschenswert und sinnvoll ist, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen? Wenn nein: was wäre an zusätzlichen Ressourcen erforderlich?

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