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Leerstehende Wohnungen in der Kaiserstraße

Martin Malcherek

Im Haus Kaiserstraße 53, das im Bestand der Versorgungsanstalt des Bundes und der

Länder kurz: VBL ist, stehen – nach unserer Kenntnis – von 27 Wohneinheiten mittlerweile

10 leer – eine davon bekanntermaßen bereits seit 2022. Im September 2025 betrug der

Leerstand „nur“ 5 Wohnungen. Die Entmietung des Hauses schreitet voran. Die noch ver-

bliebenen Mieter*innen sind verunsichert.

In unserer Anfrage 1620/2025 „Wohnungen der VBL in Mainz“ hatten wir im November

2025 nachgefragt, ob die Stadt Mainz von leerstehenden Wohnungen im VBL-Bestand

weiß. Dies wurde verneint. Ebenfalls verneint wurde, dass Schritte nach der Zweckent-

fremdungsverbotssatzung in die Wege geleitet wurden – verständlich, wenn die Stadt die

Frage, ob ihr Leerstand bekannt sei, ebenfalls mit „Nein“ beantwortet hat.

Seit unserer Anfrage ist einige Zeit verstrichen. Uns wurde berichtet, dass es mittlerweile

spätestens seit Februar 2026 sehr wohl eine Prüfung wegen des Leerstands gäbe. Ob die

Prüfung aber zielführend war und entsprechend Schritte eingeleitet wurden, wissen wir

nicht.

Daher fragen wir an:
1 Ist der Verwaltung der Leerstand in der Kaiserstraße bekannt?
2 Wenn ja: seit wann?
3 Welche konkreten Schritte hat die Verwaltung bisher unternommen, um den Sachverhalt im Sinne der Zweckentfremdungsverbotssatzung zu prüfen? Werden weitere Maßnahmen eingeleitet und wenn ja: welche?
4 Hat die Verwaltung Sondergenehmigungen für Leerstände im Haus Kaiserstraße 35 erteilt und aus welchen Gründen?
5 Gab es Gespräche mit der VBL oder sind diese geplant?
6 Wird die Stadt Mainz die VBL befragen, ob sie - analog der Vorgänge in anderen Städten - einen Verkauf der Wohnungen plant oder bereits eingeleitet hat oder hat die Stadt hierzu bereits Informationen?

bi.mainz.de/vo0050.php

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