Mietpreisbindungen (
Begründung:
Aus den Antworten auf mehrere Anfragen aus den letzten Jahren wurde deutlich, dass es der Stadt nicht gelingt, den durch Auslaufen von Mietpreisbindungen wegfallenden Anteil an Sozialwohnungen an anderer Stelle auszugleichen. Auf Dauer geht somit sys-tematisch günstiger Wohnraum verloren.
Für Wohnungen, die aus der Mietpreisbindung fallen bedeutet dies, dass die Mieten in-nerhalb von drei Jahren um 15% erhöht werden können. Das stellt auch die Stadt vor finanzielle Herausforderungen, da für Menschen im Leistungsbezug bei Angemessen-heit der Wohnung diese Miete vom Amt übernommen werden muss.
Daher fragen wir an:
- Bei wie vielen Wohnungen und wo genau werden jeweils wann in den Jahren 2026 und 2027 Mietpreisbindungen wegfallen?
- Gibt es dazu bereits heute Gespräche mit den jeweiligen Wohnungsunternehmen? Welche Abteilung innerhalb der Verwaltung ist für diese Gespräche zuständig?
- Wie, wann und durch wen werden die betroffenen Mieter*innen vom Wegfall der Mietpreisbindung unterrichtet?
- Welche Möglichkeiten sieht die Stadt, eine Verlängerung der Mietpreisbindung zu erreichen? Welche Bedingungen müssten dafür gegeben sein?
- Welche Möglichkeiten sieht die Stadt, auf die Wohnungsunternehmen dahingehend Einfluss zu nehmen, dass diese auf Mieterhöhungen verzichten?
- Unter welchen Voraussetzungen können bereits bestehende Wohnungen nachträglich eine Mietpreisbindung erhalten? Geht die Stadt mit dieser Möglichkeit offensiv ins Gespräch mit Wohnungsunternehmen? Wenn nein: warum nicht? Wenn ja: mit welchem Ergebnis?
Liegen Zahlen vor, in wie vielen Fällen in den Jahren 2023, 2024 und 2025 Mieter*innen durch Fehlbelegungsabgaben in mietpreisgebundenen Wohnungen verbleiben, obwohl sie aufgrund gestiegenen Einkommens keinen Anspruch mehr auf eine Sozialwohnung hätten? Wie hoch ist die Summe, die so eingenommen wurde?
