Mietübernahmen
Der Linksfraktion ist konkret ein Fall bekannt, bei dem das JobCenter für ein 19qm-Appartement 800 Euro im Monat an Unterkunftskosten übernehmen muss. Nach unseren Informationen ist dies kein Einzelfall.
Der Wortlaut des § 22 SGB II Absatz 1 besagt zwar, dass „Bedarfe für Unterkunft und Heizung in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt werden“. Dies wird jedoch ergänzt mit dem Zusatz „soweit diese angemessen sind.“ Die Absätze 10 und 11 liefern Hinweise, wie die Angemessenheit geprüft werden kann und soll.
Im vorliegenden Fall konnte das JobCenter tatsächlich vom Gericht gezwungen werden, diese völlig überzogene Miete zu übernehmen. Offensichtlich fehlt sowohl eine Einzelfallprüfung als auch eine dem Mietspiegel angepasste „Gesamtangemessenheitsgrenze“ (§ 22 SGB II, Absatz 10), denn anders lässt es sich nicht erklären, dass ein Quadratmeterpreis von mehr als 40 Euro übernommen werden muss.
Um nicht missverstanden zu werden: aus Sicht der Linksfraktion müssen Unterkunftskosten übernommen werden, damit Menschen in Not nicht ihre Wohnung verlieren. Aber es kann nicht sein, dass sich Vermieter*innen auf Kosten der Allgemeinheit bedienen. Deshalb sehen wir Verwaltung und Behörden in der Pflicht, Mittel und Wege zu finden, diesen Wucher zu unterbinden.
In Verbindung mit dem Mainzer Mietspiegel stellt sich zudem die Frage, inwiefern Fälle wie oben geschildert dazu beitragen, dass Durchschnittsmiete und Mietspannen nach oben korrigiert werden und im Resultat als Mietpreistreiber fungieren. Dies würde bedeuten, dass vom JobCenter übernommene Mieten aufgrund einer fehlenden Angemessenheitsprüfung bzw. dem Fehlen jeglicher Sanktionierung der jeweiligen Vermieter*innen durch Verwaltung und Behörden die Wohnungsnot verschärfen statt verhindern.
Deshalb fragen wir an:
1 Werden beantragte und bewilligte Mietkosten vom JC oder den Sozialbehörden in ihrer Höhe auch in Verbindung mit der Wohnungsgröße erfasst?
2 Wird eine Angemessenheitsprüfung im Sinne des § 22 SGB II durchgeführt?
3 Wenn nein: Warum unterbleibt diese? Welche Abwägungen haben zu der Entscheidung geführt, dass sie nicht stattfindet? Wurde eine „Gesamtangemessenheitsgrenze“ in Erwägung gezogen bzw. mit welchen Argumenten ausgeschlossen?
4 Wenn ja: Wie sieht diese Prüfung aus? Welche Parameter sind entscheidend? Welche Rolle spielt der Mietspiegel?
5 Im Falle, dass eine Miete als unangemessen hoch bewertet oder angesehen wird: welche Stelle in der Verwaltung wird eingeschaltet, um dies zu prüfen bzw. Vermieter*innen zu sanktionieren?
