Rechtsverordnung zum Schutz des Baumbestandes in Mainz

Carlotta Stahl

Dem Schutz von Bäumen kommt eine große Bedeutung zu. Hierzu wurde die Rechtsver-ordnung der Stadt Mainz erlassen und gilt seit 2003 unverändert. Die RVO regelt, welche Bäume geschützt sind und nicht gefällt werden dürfen – es sei denn, es liegt eine Ausnahmegenehmigung vor, die vorab beantragt werden müsste. Diese Beantragung muss schriftlich erfolgen und Belege enthalten, die die Ausnahme hinreichend begründen. Die RVO beinhaltet zudem in § 7 die Strafen, die bei Zuwiderhandlung drohen.

Um aktiv gegen diese Zuwiderhandlungen vorzugehen, bedarf es aber der Kenntnis von Verstößen.

Die Homepage der Stadt Mainz liefert zwar Hinweise, wie und wo Genehmigungen zu beantragen sind, jedoch fehlt leider jeglicher Hinweis darauf, wie man Fällungen melden kann, die mutmaßlich keine Genehmigung hatten.

 

Deshalb fragen wir an:

1 Wie erfährt das Grünamt üblicherweise von Verstößen gegen die RVO?

2 An welche Stelle kann sich jemand wenden, dem Baumfällungen bekannt geworden sind, die ggf. nicht genehmigt waren?

3 Wäre es möglich, entsprechende Hinweise auf der Homepage so zu ergänzen, dass es aufmerksamen Bürger*innen möglich ist, ohne Hürde eine Meldung zu erstatten?

4 Wie viele Meldungen Dritter erfolgten in den Jahren 2023, 2024, 2025? Wie viele davon wurden vom Grünamt weiter verfolgt? In wie vielen Fällen traf der Verdacht des Verstoßes gegen die RVO zu? 

5 Wenn das Grünamt in Kenntnis gesetzt wurde, dass womöglich ein Verstoß/eine Ordnungswidrigkeit vorliegt, wie ist das weitere Verfahren? (In-Augenscheinnahme, Recherche der Verantwortlichen, Festlegung der Höhe des Bußgeldes, Zustellung des Bußgeldbescheides)

6 In welcher Höhe lagen die Bußgelder, die in den Jahren 2020, 2021, 2022, 2023, 2024 und 2025 insgesamt aufgrund von Verstößen gegen die RVO zu zahlen waren? In welcher Höhe wurden sie tatsächlich gezahlt?

7 Wie ist der Ablauf, wenn die Bußgelder nicht gezahlt werden?

8 Wie kann derjenige, der einen Verstoß gegen die RVO gemeldet hat, sichergehen, dass seine Meldung weiterverfolgt wird und erfahren, wie der Stand des Verfahrens ist?

 https://bi.mainz.de/vo0050.php?__kvonr=37676