Sexuelle Belästigung und Diskriminierung

Carmen Mauerer

Begründung:

 

Am 8. März begehen wir den Internationalen Frauentag. Dies ist jedes Jahr der Anlass, frauenspezifische Themen in den Vordergrund zu rücken und danach zu fragen, wie es in Sachen Geschlechtergerechtigkeit, Gleichstellung und Gewalt bestellt ist.

Seit 2015 existiert die „Dienstvereinbarung zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitar-beiter der Stadt Mainz vor sexueller Belästigung“. Dort finden sich Abläufe, Zuständigkei-ten und Definitionen. Mehr als 10 Jahre sind seit Inkrafttreten vergangen. Zeit also, einmal genauer hinzusehen.

 

Daher fragen wir an: 

1 Wie viele Fälle von Diskriminierung wurden in den Jahren 2020 bis 2025 gemeldet? In wie vielen Fällen ging die Diskriminierung von Beschäftigten aus? In wie vielen von Nicht-Beschäftigten der Stadt Mainz? Bitte nach Jahren auflisten.

2 Wie viele Fälle sexueller Belästigung wurden in den Jahren 2020 bis 2025 gemeldet? In wie vielen Fällen ging diese von Beschäftigten bzw. Nicht-Beschäftigten aus? Bitte nach Jahren auflisten.

3 Wie war jeweils der Anteil von Männern, Frauen und anderen Geschlechtern?

4 Welche disziplinarischen, arbeitsrechtlichen (Ermahnung, Abmahnung, Versetzung, Kündigung) Maßnahmen gegen wurden ergriffen? In wie vielen Fällen wurde für Nicht-Beschäftigte Hausverbot erteilt? Bitte nach Jahren auflisten.

5 Gab es aufgrund von Diskriminierung oder sexueller Belästigung Ausfallzeiten von Betroffenen oder kam es zu bezahlten Freistellungen, um die Opfer zu schützen? Wenn ja, wie viele in dem genannten Zeitraum? Wenn nein, wurde diese Möglichkeit den Opfern zumindest angeboten?

6 In wie vielen Fällen haben die Betroffenen von sich aus um Versetzung gebeten oder haben per Aufhebungsvertrag bzw. Eigenkündigung die Stadtverwaltung verlassen?

7 An welche Stelle innerhalb der Verwaltung (direkte*r Vorgesetze*r, Beschwerdestelle gem. §13 Abs. 1 AGG – also Leiter*in Personalabteilung, Gleichstellungsstelle/Frauenbüro, Personalrat, Betriebliches Gesundheitsmanagement) wenden sich die Betroffenen? Bitte jeweils die Anzahl und die Jahre angeben.

8 Wie wird über das Thema und die vorhandenen Handlungs- bzw. Beschwerdemöglichkeiten innerhalb der Verwaltung informiert und sensibilisiert?

9 Wenn die offizielle Beschwerdestelle gem. AGG bei der jeweiligen Leitung der Personalabteilung angesiedelt ist, weswegen findet sich im Intranet/Telefonbuch und Organisationsstruktur bei der Abteilung 10.04 kein Hinweis darauf?

10 Wenn die Gleichstellungsstelle/das Frauenbüro ansprechbar und zuständig ist, wieso wird darauf im Intranet nicht deutlicher hingewiesen, dass es auch eine verwaltungsinterne Zuständigkeit gibt?

11 Gibt es in irgendeiner Form die Möglichkeit einer (vorerst) anonymen Meldung?

12 Wird die Dienstvereinbarung und ihre Regelungen evaluiert? Ist an eine Überarbeitung gedacht?

 https://bi.mainz.de/vo0050.php?__kvonr=37909