TV-Kabel Nebenkostenprivileg bei der Wohnbau
Begründung:
Seit Mitte 2024 ist die Umlegung der Gebühren für einen Kabelanschluss auf die Mie-ter*innen im Zuge der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) entfallen. Trotzdem finden viele Mieter*innen in ihren Nebenkostenabrechnungen immer wieder die nicht-umlagefähigen Kabelanschlusskosten wieder. Bei Nebenkostenberatungen für Mieter*innen, welche auch von ‚Die Linke‘ anbietet, fallen gerade in diesem Bereich im-mer wieder Unregelmäßigkeiten auf. Die Stadt Mainz steht als Anteilseignerin der Wohn-bau Mainz auch in der Verantwortung, Mieter*innenrechte zu wahren und die Mie-ter*innen auf Neuerungen und Verbesserungen hinzuweisen.
Wir fragen daher an:
- Legt die Wohnbau Mainz seit Juli 2024 weiterhin Anschlusskosten für Kabel-TV auf Mieter*innen um?
- Wenn ja: auf welcher Grundlage tut sie dies?
- Wie viele Mieter*innen sind seit Juli 2024 von der Umlage betroffen?
- Wurden die Mieter*innen der Wohnbau Mainz über die Gesetzesänderung im TKG in Kenntnis gesetzt? Wenn ja: in welcher Form? Wenn nein: wieso nicht?
Wenn die Gebühren widerrechtlich eingezogen wurden: mit welcher Summe an Regressforderungen muss die Wohnbau rechnen?
