Umsetzung Beschluss „Verzicht auf Strafanzeigen bei Schwarzfahren“ (0943/2024) (Die Linke)
Begründung:
Am 15.5.2024 hat der Stadtrat einen Antrag der Linksfraktion mehrheitlich beschlossen, der den Aufsichtsrat der Mainzer Mobilität/Mainzer Verkehrsgesellschaft auffordert, „sich dafür einzusetzen, auf Strafanzeigen wegen Fahrens ohne gültigen Fahrschein nach §265a StGB zu verzichten.“
Da wir am 23./25.2.2026 einem Bericht in der AZ entnehmen mussten, dass es in zwei Fällen Verfahren wegen Schwarzfahrens vor dem Jugendgericht in Mainz gegeben hat-te, die glücklicherweise beide mit einer Verwarnung und nicht mit einer Verurteilung endeten, stellt sich die Frage, was aus dem Beschluss des Stadtrates geworden ist.
Daher fragen wir an:
- Hat der Aufsichtsrat der Mainzer Mobilität/Mainzer Verkehrsgesellschaft sich dafür eingesetzt, dass auf Strafanzeigen verzichtet wird? Wenn ja, wann erfolgte dies? Wenn nein, warum nicht?
- Hat die Mainzer Mobilität/Mainzer Verkehrsgesellschaft angewiesen, dass Fahren ohne gültigen Fahrschein nicht zur Anzeige gebracht wird und wann erfolgte diese Anweisung?
- Wenn die Anweisung erfolgt ist, wie erklärt sich dann die Tatsache, dass in den Fällen, die in dem AZ-Artikel erwähnt wurden, trotzdem Anzeige erstattet wurde – in einem Fall sogar bei erstmaligem Verstoß?
- In wie vielen Fällen wurde in 2024 und dann in 2025 trotz des Beschlusses des Stadtrates Anzeige wegen Fahrens ohne gültigen Fahrausweis erstattet? In wie vielen Fällen kam es zu Verurteilungen mit je welchem Strafmaß?
Wann kann mit einer sicheren und eindeutigen Umsetzung des Stadtrat-Beschlusses gerechnet werden?
