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Vom Leistungsbezug beim JobCenter zur Grundsicherung - ein Übergang mit Hürden?

Carmen Mauerer

Nach Informationen der Linksfraktion gibt es zumindest in Einzelfällen erhebliche Prob-leme beim Übergang aus dem Leistungsbezug des JobCenters in die Grundsicherung bzw. Rente plus Grundsicherung, die auch dazu führen, dass Menschen zeitweise völlig mittellos sind. Da es in der Zusammenarbeit zwischen JobCenter und Amt für Grundsi-cherung nach unserer Kenntnis vereinbarte Abläufe gibt, die darauf abzielen, genau das zu vermeiden, wollen wir wissen, ob strukturelle Gründe vorliegen, die dazu führen, dass Menschen ohne eigenes Verschulden in Not geraten.

Wir fragen daher an:

1 Gibt es eine Regelung, nach der das JobCenter bereits vor Eintritt ins Rentenalter bzw. den Rentenbezug dem Amt für Grundsicherung Mitteilung macht, wenn Leistungsbeziehende einen Anspruch auf Grundsicherung haben werden? Wenn ja: wie lange vor dem Wechsel wird das Amt informiert?

2 Werden mit dieser Meldung und nach erfolgter Zustimmung des/der Leistungsberechtigten dem Amt bereits erforderliche Unterlagen durch das JobCenter weitergegeben?

3 Wie lange ist die Bearbeitungszeit vom Tag der Antragstellung an bei Anträgen auf Grundsicherung, wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen? 

4 Wie lange dauert die Rückmeldung an die Antragstellenden, dass Unterlagen fehlen und nachgereicht werden müssen?

5 Gibt es die Möglichkeit, ein Darlehen als Überbrückung zu beantragen, bis die Grundsicherung greift? Wenn ja: muss dieses Darlehen beim JobCenter oder beim Amt für Grundsicherung beantragt werden und wie lange dauert diese Bearbeitungszeit?

6 Gibt es die Möglichkeit einer Barauszahlung durch das Amt für Grundsicherung, damit die betroffenen Menschen Geld für Lebensmittel haben, bis die reguläre Leistung greift? Wenn ja: werden die Antragstellenden aktiv über diese Möglichkeit informiert? Wie viele Personen haben von dieser Möglichkeit im Jahr 2025 Gebrauch gemacht? Was braucht es für die Beantragung einer Barauszahlung und wie schnell wird diese gewährt? 

7 Was sind die Voraussetzungen für eine Barauszahlung?

8 Gibt es eine Notfallstelle, an die sich Betroffene im Falle der Mittellosigkeit und Notlage wenden können, damit gerade bei Menschen mit chronischer Erkrankung sowohl die medizinische Versorgung als auch die Versorgung mit Lebensmitteln gewährleistet ist? Wird diese Information automatisch den Antragsstellenden zur Verfügung gestellt?

9 Wie kann bei Unterbrechung im Leistungsbezug gewährleistet werden, dass keine Mietschulden entstehen? Gibt es Erkenntnisse, in wie vielen Fällen es 2024 und 2025 zu Mietschulden kam, weil die Bearbeitung des Antrags auf Grundsicherung länger als erwartet gedauert hat?

10 Trifft es zu, dass zeitweilig die telefonische Erreichbarkeit des Amtes eingeschränkt war bzw. ist, weil die Kolleg*innen Anträge abarbeiten mussten? Wie oft kam das seit Beginn 2025 vor und für je welche Dauer?

11 Trifft es weiterhin zu, dass auch die Erreichbarkeit in Notfällen zeitweise nicht gewährleistet war bzw. ist? Wie oft kam dies seit Beginn 2025 vor und für je welche Dauer?

12 Wie ist die personelle Situation im Amt für Grundsicherung? Sind alle VZÄ besetzt bzw. wie viele VZÄ sind nicht besetzt? Wie hoch ist der Krankenstand? Wie viele Mitarbeitende sind in der Einarbeitung? Wie viele Fälle pro VZÄ sind zu bearbeiten? Bitte jeweils für 2024 und 2025 auflisten.

13 Ist der Personalschlüssel aus Sicht der Verwaltung für den Arbeitsanfall ausreichend?

 https://bi.mainz.de/vo0050.php?__kvonr=37188 

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