Aufenthalts- und Schutzräume für Menschen ohne Obdach

Carmen Mauerer

Einem Artikel in der AZ am 8.1.2026 (Stadt verspricht „Wärmegarantie“) war zu

entnehmen, dass die 138 vorhandenen Notschlafplätze im Rahmen der Kältehilfe stets

voll ausgelastet sind und es zudem an Aufenthaltsräumen tagsüber fehlt, in denen sich

obdachlose Menschen aufwärmen und zur Ruhe kommen können.

Auch wenn betont wird, dass sich die Situation in den vergangenen Jahren deutlich

verbessert hat, so kommen die Anbieter der Hilfen immer wieder an ihre Grenzen. Von

einer Reduzierung der Zahl der Menschen, die auf der Straße leben müssen, kann nicht

ausgegangen werden, da die Armut in unserer Gesellschaft weiter zunimmt.

Im Sinne einer umfassenden Daseinsvorsorge ist die Stadt Mainz zusätzlich zu den

bisherigen Bemühungen hier gefordert, weitere Möglichkeiten der Bereitstellung von

Räumen und Notfallübernachtungsplätzen zumindest zu prüfen. Wie bereits mehrfach

betont, ist es hierbei auch erforderlich, neben der Kältehilfe ebenfalls an die viel zu

heißen Sommer zu denken. Auch hier muss für ausreichend Schutz gesorgt werden, da

obdachlose Menschen eine vulnerable Gruppe darstellen, die unter der Hitze besonders

leiden.

Der Stadtrat möge beschließen:


1.1 Die Stadtverwaltung prüft, welche stadteigenen Gebäude Flächen bieten, die sich als Aufenthaltsräume tagsüber anbieten würden.
1.2 Die Stadtverwaltung geht proaktiv auf die Deutsche Bahn AG zu mit dem Ziel, im Hauptbahnhof einen Aufenthaltsraum für Nichtreisende zu installieren, der zentral und erreichbar ist.
1.3 Die Stadtverwaltung sucht mit den sozialen Trägern, die im Bereich der Wohnungslosenhilfe tätig sind sowie mit Kirchengemeinden das Gespräch, um dauerhaft mehr Räumlichkeiten zur Verfügung stellen zu können. Hierbei soll ebenfalls erörtert werden, welche personelle und finanzielle Ausstattung perspektivisch erforderlich ist.
1.4 Die Stadtverwaltung prüft, welche stadteigenen Gebäude zusätzlich Flächen bieten, die für Notfallschlafplätze während Kälte- und Hitzeperioden zur Verfügung gestellt werden könnten.
2.1 Die Stadtverwaltung prüft, welche Träger zu welchem Zeitpunkt wohnungslose Menschen mit einem Kältebus/einem Hitzemobil versorgen, wie diese Organisationen erreicht werden können und veröffentlicht eine stets aktuell gehaltene Übersicht. Es wird außerdem geprüft, ob nicht mehr aktuelle Kontaktnummern für Kälte-/Hitzebusse im Umlauf sind.
2.2 Sollten sich Lücken in der Erreichbarkeit oder der Versorgung mit diesen Kälte-/Hitzebussen offenbaren, prüft die Stadtverwaltung, wie diese Lücken geschlossen werden können.
3.1 Die Stadtverwaltung prüft, inwiefern die Anschaffung und Bereitstellung
von beispielsweise Hütten (s. www.mymolo.de/charity/) oder auch sogenannten
Erfrierungsschutzcontainern (s. www.kiel.de/de/gesundheit_soziales/soziale_unterstuetzung/wohnungslosenhilfe/tages
aufenthalt_und_niedrigschwellige_hilfen.php) möglich ist, um zusätzliche Schlaf- bzw. Schutzplätze zur Verfügung stellen zu können.
3.2 Die Stadtverwaltung erfragt bei anderen Städten und Kommunen alternative Konzepte, die als Best-Practice Beispiele dienen und in der Perspektive auch in Mainz angeboten werden können.
4 Dem Ausschuss für Soziales sowie dem Stadtrat ist zu berichten.

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