Einnahmen stärken statt Bürger*innen belasten (Die Linke)
Im vorliegenden Haushaltsentwurf befinden sich wieder vielfältige sogenannte Konsolidierungsmaßnahmen, die vor allem auf Kosten der Bürger*innen gehen bzw. deren Folgen von ihnen zu tragen sind.
Wir sprechen hier von drastischen Erhöhungen der Beiträge etwa bei Kinderbetreuung und -förderung, beim Schulessen oder bei Ticketpreisen in Kultur und Mobilität. Wir sprechen von Sparmaßnahmen im Jugend- und Sozialbereich – also gerade dort, wo ohnehin schon benachteiligte und vulnerable Menschen betroffen sind. Jugendliche wurden in der Pandemie schlichtweg vergessen, aber ein Ausbau der Angebote für sie ist im Haushaltsentwurf nicht zu erkennen.
Dass seit diesem Sommer selbst wohnungslose Menschen für Notübernachtungen auf Feldbetten in Schlafsälen zur Kasse gebeten werden, ist beschämend. Sämtliche Beratungsstellen und Schutzräume sind stark überlastet – es bräuchte hier durch die Bank einen Ausbau sowie eine sichere, langfristige Finanzierung.
Auf den Ämtern warten die Mainzer*innen teils Monate auf einen Termin oder auf Bearbeitung ihrer Anfragen – wegen Personalmangel.
Bau- und Sanierungsmaßnahmen werden gestoppt oder auf Eis gelegt, und das in einer Zeit, in der die Mainzer Schulen und weitere Gebäude bereits bröckeln und in einem Ausmaß auf Interimscontainer zurückgegriffen werden muss, wie es kaum noch vertretbar ist.
Wenn die Stadt Mainz zum Schutz ihrer Bewohner*innen zukunftsgerecht und klimaschützend handeln und eine Verkehrswende umsetzen möchte, muss auch hier investiert statt gekürzt werden.
Alle Sparmaßnahmen treffen die Menschen, die in unserer Stadt leben, zusätzlich zu Inflation und ständigen, heftigen Mieterhöhungen. Das ist für uns nicht hinnehmbar!
Das sagen wir auch deswegen, weil trotz all dieser Maßnahmen die Stadt keinen ausgeglichenen Haushalt vorlegen kann: das Defizit beträgt satte 161 Millionen Euro!
Damit steht Mainz nicht allein, sondern reiht sich ein in eine lange Schlange von Städten und Kommunen, denen das Wasser bis zum Hals steht.
Der Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz hat daher bereits die ADD aufgefordert, diese eigentlich nicht genehmigungsfähigen Haushalte trotzdem zu genehmigen.
Mit den zur Verfügung stehenden Mitteln sind schon die Pflichtaufgaben der Stadt nicht zu meistern - die Aufgaben und Ziele einer Landeshauptstadt nicht zu bewältigen. Dies hat auch der Oberbürgermeister in einer öffentlichen Erklärung kürzlich kundgetan.
Wir sagen schon lange:
Um der kommunalen Daseinsvorsorge und allen Mainzer*innen, gerecht werden zu können, muss weniger bei der Ausgaben-Seite gekürzt, sondern vielmehr die Einnahmen-Seite verstärkt werden.
Der Bund und das Land müssen entsprechende Gelder bereitstellen.
Aber auch die Kommune sollte, statt die Bürger*innen weiter zu belasten, hier ansetzen: Gewerbesteuereinnahmen spielen für den Haushalt der Stadt Mainz eine erhebliche Rolle.
Ein Hebel aber die Einnahmeseite der Stadt zu verbessern könnte sein, die Steuer-Ehrlichkeit bei der Abführung der Gewerbesteuer zu prüfen und das Mahnwesen zu verbessern. Andere Städte und Kommunen haben hiermit gute Erfahrungen gemacht.
Als gutes Beispiel kann hier Wiesbaden dienen: im Jahr 2022 wurde erstmalig eine Stelle für die Kommunale Gewerbesteuerprüfung geschaffen. Mittlerweile sind es 4 Stellen, weil die Stadt deutlich sieht, dass es sich lohnt: seit der Einrichtung dieser Abteilung übersteigen die zusätzlichen Einnahmen bei weitem die Kosten der – zugegebenermaßen - hochdotierten Stellen.
Denn auch das ist Teil der Wahrheit: Wiesbaden setzt auf Fachleute, also Betriebs- und Steuerprüfer*innen, die entsprechend dem bezahlt werden, was sie in der freien Wirtschaft verdienen würden. Auf der Haben-Seite steht, dass sie ein Vielfaches dessen, was sie kosten, in den Stadthaushalt einspielen. Neben der Prüfung, ob Gewerbesteuer zuverlässig gezahlt wird, erhöht zudem allein die Existenz dieser Abteilung die Steuer-Ehrlichkeit. Um nur eine Zahl zu nennen: für 2025 lag der Plan für die Gewerbesteuer-Einnahme bei 426 Mio. – bis Stichtag 27.11.2025 lag der Ist-Zustand bereits bei 549 Mio!
Auf die Anfrage 1124/2024 der Linksfraktion zur Haushaltssituation, die auch die Frage beinhaltete, ob die Stadtverwaltung sich gem. § 21 Abs. 3 Finanzverwaltungsgesetz an der Prüfung von Gewerbesteuern beteiligt, antwortete der Finanzdezernent: „Nein. Für diese besonderen Maßnahmen bedarf es speziell ausgebildeter Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter mit Erfahrung in der Betriebsprüfung. Hierfür kommt eigentlich nur eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des Finanzamtes in Frage, der schon Betriebsprüfungserfahrung hat. Benötigt wird eine angemessen hoch bewertete (Beamten)-Stelle, die momentan im Stellenplan nicht vorhanden ist. Das Ausbildungssystem der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Stadtverwaltung vermittelt diese speziellen Kenntnisse nicht.“
Das trifft sicherlich zu. Andere Städte aber beweisen, dass es möglich ist, diese Stellen zu schaffen und dass es sich in der Perspektive lohnt.
Wir fordern die Stadt Mainz auf, endlich einen Schritt in die richtige Richtung zu wagen und umgehend mit der Prüfung der Sinnhaftigkeit einer Kommunalen Gewerbesteuerprüfstelle zu beginnen.
Der Stadtrat möge daher beschließen:
1 Die Verwaltung wird beauftragt, die Schaffung einer Stelle zur kommunalen Gewerbesteuerprüfung gemäß § 21 Abs. 3 Finanzverwaltungsgesetz (FVG) zu prüfen. Sofern möglich, gibt die Stadtverwaltung eine Prognose ab, mit welchen Mehrkosten und Mehreinnahmen durch eine kommunale Gewerbesteuerprüfung gerechnet werden kann.
2 Die Stadtverwaltung setzt sich mit anderen Kommunen, die bereits eine kommunale Gewerbesteuerprüfung umsetzen, in Verbindung und bezieht entsprechende Erfahrungen in ihre Prüfung ein.
3 Die Stadtverwaltung informiert die ADD zeitnah und diskutiert mit ihr das weitere Vorgehen.
4 Die Stadtverwaltung setzt den Stadtrat über die Prüfung und die folgenden Vorgänge in Kenntnis.
