Evaluation des Konzeptes zur Betreuung und Unterstützung wohnungsloser und von Wohnungslosigkeit bedrohter Menschen

Carmen Mauerer

Begründung:

Im Februar 2023 hat der Stadtrat das „Konzept der Landeshauptstadt Mainz zur Betreuung und Unterstützung wohnungsloser und von Wohnungsverlust bedrohter Menschen in ihrer individuellen Lebenssituation“ (0205/2023) beschlossen.

Darin enthalten sind neben einer Beschreibung der Situation und der bereits vorhandenen Angebote in ihrer Diversität auch bisher nicht gedeckte Bedarfe und Lösungsansätze.

Mit den neuen Plätzen im NachtRaum und der Housing Area wurde eines der dort benannten Ziele umgesetzt und neue Notübernachtungsmöglichkeiten für Menschen ohne Obdach geschaffen, deren Kapazitäten auf dem Papier ausreichen, aber in der Realität oft nicht (s.u.).

Ebenfalls im Konzept angesprochen ist, dass die Zahl obdachloser Menschen aus Osteuropa und außerhalb der EU wächst. Daran hat sich bis heute nichts geändert. Es ist auch zu beobachten, dass asylsuchende wohnungslose Menschen, die Ablehnungsbescheide bekommen, ihre Unterkünfte verlassen müssen und auf der Straße landen. Diese Erkenntnis bedingt, dass der Anteil der Menschen, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, deutlich zunimmt. Berücksichtigung finden sollte auch, dass einige der Menschen ohne Obdach nicht alphabetisiert sein könnten. Davon ausgehend ist es erforderlich, dass Informationen der vorhandenen Angebote und die Voraussetzungen, diese wahrnehmen zu können, entsprechend sprachlich aufbereitet werden müssen, z. B. in einfacher Sprache oder mehrsprachig. Die genannten Aspekte spielen in dem Konzept keine Rolle.

Es fällt weiterhin auf, dass in dem Konzept bezogen auf die personelle Ausstattung von Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe keine klaren Aussagen gemacht werden – weder zur Qualifikation der Mitarbeitenden noch zu jeweiligen Personalschlüsseln.

Ebenfalls wird im Konzept nicht konkretisiert, wie „die relevanten Akteure“ zusammengeführt werden oder der „sich ständig entwickelnde(r) Prozess gemeinsamen Handelns“ „einer regelmäßigen Prüfung“ unterzogen werden soll.

Die von der Stadt Mainz ausgesprochene „Wärmegarantie“ (AZ 8.1.2026) und die Zusage, niemand, der nicht auf der Straße übernachten wolle, müsse dies tun bzw. für alle, die einen Schlafplatz benötigten, stünde einer zur Verfügung, hält bei näherer Betrachtung nicht stand. Diesbezüglich liegt der Linksfraktion eine eidesstattliche Versicherung vor.

Neben Übernachtungsmöglichkeiten muss hier auch Schutz am Tag gewährleistet werden. Die Kälteperiode ist noch nicht vorbei und die Hitzeperiode, die für vulnerable Gruppen besonders gefährlich ist, steht bevor – noch ist Zeit, hier die richtigen Weichen zu stellen, um diesen Personen den Schutz zukommen zu lassen, den sie benötigen.

 

Aus diesen Gründen beantragen wir:

  1. Die Verwaltung wird gebeten, bei den Anbietern der Notübernachtungsplätze bezogen auf den Zeitraum 2023 bis heute abzufragen, in wie vielen Fällen und wie häufig Menschen abgewiesen werden mussten, weil alle vorhandenen Schlafplätze belegt waren.
  2. Die Verwaltung möge in diesem Zusammenhang auch erfragen, wie die abweisende Einrichtung gewährleistet, dass in einer alternativ benannten Einrichtung noch Schlafplätze vorhanden sind.
  3. Die Verwaltung wird gebeten, gemeinsam mit den Einrichtungen ein System zu erarbeiten, das einen Überblick über aktuell vorhandene Schlafplatzkapazitäten ermöglicht und den Einrichtungen zur Verfügung steht.
  4. Die Verwaltung wird gebeten, mit den Einrichtungen eine Möglichkeit zu erarbeiten, wie auch der deutschen (Schrift-)Sprache nicht mächtige Personen in die Lage versetzt werden, auf erforderliche Informationen zum Hilfesystem zurückzugreifen und diese zu nutzen.
  5. Die Verwaltung wird gebeten, ein System zu erarbeiten, damit die Einrichtungen sicherstellen können, dass abgewiesene Personen Schlafplätze an anderen Orten sicher erreichen können (z. B. verständliche Wegbeschreibungen und Bustickets)
  6. Die Verwaltung wird gebeten, im Sozialausschuss darzulegen, welche Vorgaben für die personelle Ausstattung der Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe inklusive der Notübernachtungen von der Stadt gemacht werden.
  7. Die Verwaltung wird gebeten ebendort darzulegen, wie die finanzielle Ausstattung bezogen auf die Bereitstellung eines Schlafplatzes plus zusätzlicher Angebote wie Bereitstellung von Schlafsäcken, Decken, Frühstück u. ä. beschaffen ist.
  8. Die Verwaltung wird gebeten, bis Ende 2026 ein Konzept vorzulegen, wie gemeinsam mit den relevanten Akteuren kontinuierlich an einer Evaluation und Weiterentwicklung orientiert an den vorhandenen sowie prognostizierten Bedarfen gearbeitet wird bzw. werden soll, das dann ab 2027 umgesetzt werden kann.

    https://bi.mainz.de/vo0050.php?__kvonr=38021