Ratschlag Kaiserstraße

Carmen Mauerer

Sowohl in der Presse als auch in direkter Ansprache der politischen Vertreter*innen wird in den letzten Wochen auf die Situation auf der Kaiserstraße aufmerksam gemacht. Viele Anwohnende fühlen sich aus unterschiedlichen Gründen nicht (mehr) wohl. Aspekte, die genannt werden, sind der Verkehrslärm aufgrund der beidseitigen Dreispurigkeit der Kaiserstraße und ihrer Funktion als Hauptverkehrsweg, Lärm und Drogenhandel sowie die damit einhergehenden Folgeerscheinungen wie Verwahrlosung der Grünanlage und unschöne, ungenutzte Spielmöglichkeiten. Die Stadt hat bereits reagiert mit ordnungspolitischen Maßnahmen, aber auch mit dem verstärkten Einsatz von Streetworkern. Diese Ansätze sind durchaus ein Teil der Lösung, aber die Probleme sind vielfältig und es braucht Zeit und gute Ideen, damit auch die Kaiserstraße wieder liebens- und lebenswert wird.

 

Der Stadtrat möge beschließen:

1 Die Verwaltung wird beauftragt, schnellstmöglich, aber spätestens im Spätherbst 2025, einen Ratschlag zur Verbesserung der Situation an und auf der Kaiserstraße in die Wege zu leiten.

2 Zu dem Ratschlag eingeladen werden sollen die zuständigen Dezernate der Stadt, die Anwohnenden, Gewerbetreibende, soziale Institutionen, Verkehrs- und Umweltinitiativen, die ansässigen Kirchengemeinden, die Ortsbeiräte Neustadt und Altstadt und die Fraktionen des Stadtrates.

3 Ziel ist die Erarbeitung von schnell umsetzbaren Ideen, die

  • zu einer Belebung der Grünanlage mit Veranstaltungen und Angeboten führen,
  • verkehrsberuhigende Maßnahmen enthalten,
  • den Lärmpegel reduzieren,
  • das Gefühl der Sicherheit für Anwohnende aber auch Passant*innen erhöhen
  • und die Nachbarschaft fördern.

4 Der Ratschlag wird moderiert durchgeführt. Die Teilnehmenden werten die Vorschläge, so dass eine Prioritätenliste entsteht.

5 Die Ergebnisse werden zeitnah veröffentlicht.

6 Die Stadt stellt ein Sofortbudget für die Umsetzung des Ratschlags (inklusive Öffentlichkeitsarbeit) und der dort entwickelten Ideen in Höhe von mindestens 5000 Euro zur Verfügung.

7 Dem Stadtrat ist laufend zu berichten.